1. Wozu ist der Einbau eines Gartenwasserzählers sinnvoll?

Die Höhe des Abwasserentgeltes richtet sich nach dem Trinkwasserverbrauch. Für die Menge an Trinkwasser, die bspw. durch Bewässerung von Gartenanlagen in der Erde versickert und somit nicht dem Abwassernetz zugeführt wird, muss bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Abwassergebühr gezahlt werden. Den Nachweis hierüber erfüllt die Messung mittels eines Gartenwasser- bzw. Abwasserreduzierzählers, welcher in der Kundenanlage installiert wird. Der Wasserzähler im Garten muss genau wie jeder andere Wasserzähler auch, alle sechs Jahre ausgetauscht werden.

Wenn Sie in Trockenzeiten häufig Ihren Garten bewässern, den Rasen sprengen oder Ihren Pool befüllen, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Gartenwasserzähler zu installieren. Auch wenn Sie im gewerblichen Bereich eine hohe Menge des Trinkwassers nicht dem Abwassernetz zuführen, zum Beispiel bei der Feldbewässerung oder der Abfüllung von Getränken in Zusammenhang mit Trinkwasser, ist der Einbau eines Abwasserreduzierzählers sinnvoll.

Für die zu diesen Zwecken verbrauchte Menge an Trinkwasser müssen keine Abwassergebühren gezahlt werden, da durch die Bewässerung das Wasser in der Erde versickert und nicht dem Abwassernetz zugeführt wird.

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2. Inwiefern kann mit dem Einbau eines Gartenwasserzählers gespart werden?

Wenn Sie Ihren Garten mit Trinkwasser gießen, zahlen Sie doppelt: einmal für die abgenommene Menge Trinkwasser und einmal für die verbrauchsabhängige Abwassergebühr. Da bei der Bewässerung der Gartenanlage das bezogene Trinkwasser im Erdreich versickert und nicht dem Kanalnetz hinzugefügt wird, entstehen auch keine Kosten für die Entsorgung. Je Kubikmeter nicht ins Abwassernetz eingeleitetes Schmutzwasser schreiben wir Ihnen einen Betrag in Höhe von 3,22 EUR auf der Jahresrechnung gut.

Für haushaltsübliche Mengen an verbrauchtem Gartenwasser nutzen Sie zur Messung unser Produkt neu.sw Gartenwasser. Nachfolgende Beispielrechnung zeigt, wie Sie sparen können.

neu.sw Gartenwasser * ohne Gartenwasserzähler mit Gartenwasserzähler
Wasserverbrauch 4 m3  
Grundgebühr - 9,40 EUR/Jahr
Abwassergebühr 3,22 EUR/m3 -
Gesamtkosten pro Jahr 12,88 EUR 9,40 EUR
Ihre Ersparnis   3,48 EUR/Jahr


Zur Erfassung größerer Mengen an Trinkwasser, die nicht dem Abwassernetz zugeführt werden, lohnt sich unser Produkt neu.sw Gartenwasser Plus.

neu.sw Gartenwasser Plus * ohne Gartenwasserzähler mit Gartenwasserzähler
Wasserverbrauch 18 m3  
Grundgebühr - 34,50 EUR/Jahr
Abwassergebühr 3,22 EUR/m3 -
Gesamtkosten pro Jahr 57,96 EUR 34,50 EUR
Ihre Ersparnis   23,46 EUR/Jahr
* Die aufgeführten Preise gelten im Stadtgebiet Neubrandenburg. In den umliegenden Gemeinden können die Abwassergebühren abweichen. Es fällt zudem einmalig eine Gebühr für die Bereitstellung und Inbetriebnahme des Gartenwasserzählers in Höhe von 29,75 EUR an. Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Punkt 4 zur Vorbereitung des Messplatzes.

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3. Wo kann man einen Gartenwasserzähler beantragen? Wer ist berechtigt, einen Antrag auf Gartenwasser zu stellen?

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der Objekteigentümer berechtigt ist, den Einbau eines Gartenwasserzählers zu veranlassen. Den Gartenwasserzähler können Sie in einem unserer Kundenbüros, telefonisch unter 0395 3500-999 sowie per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei Ihren Neubrandenburger Stadtwerken beantragen.

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4. Wer ist für den Einbau des Gartenwasserzählers zuständig? Worauf ist beim Einbau zu achten?

Der Einbau des Gartenwasserzählers in den durch Sie vorbereiteten Messplatz erfolgt durch neu.sw bzw. durch eine von neu.sw beauftragte Partnerfirma. Da es sich bei dem Gartenwasserzähler um eine Untermesseinrichtung handelt, wird dieser stets hinter den vorhandenen Trinkwasserzähler montiert. Die Kosten für die Herstellung des Messplatzes sind nicht im Preis enthalten, sondern sind vom Objekteigentümer zu tragen. neu.sw rät dem Kunden daher dringend an, die Vorbereitung der Messstelle durch einen vom Kunden ausgewählten fachkundigen Installateur vornehmen zu lassen. Bei vergeblicher Anfahrt oder erfolglosem Inbetriebnahmeversuch gelten die sich aus dem Preisblatt zu sonstigen, mit den Preisen für Wasser nicht abgegoltenen Leistungen, ergebenden Preise.

Bei Neubau eines Eigenheims sollte die Installation eines Gartenwasserzählers von vorneherein miteingeplant und die nötigen Anschlüsse entsprechend installiert werden.

Es ist zu beachten, dass der Messplatz entsprechend der oben genannten Punkte sowie nach gültigen Vorschriften der Wasserinstallation vor der Installation des Zählers durch Sie vorzubereiten ist. Im Vorfeld sind daher auch die entsprechenden Absperrventile und Verschraubungen durch Sie zu installieren. Beispiele hierzu finden Sie auf den nachfolgenden Fotos.

Weiterhin sollte der Messplatz für den Gartenwasserzähler möglichst frostsicher ausgewählt werden und die Kaltwasserleitungen im Garten vor winterlichen Frostschäden geschützt werden. Bitte beachten Sie auch im Frühling noch auftretende Frosteinwirkungen zu den sog. „Eisheiligen“ und schützen Sie Ihre Messeinrichtung rechtzeitig.

Gartenwasserzähler
Abbildung 1: Messplatz für den Gartenwasserzähler in der Kundenanlage innen mit zwei Absperrventilen und Verschraubungen an dem Zähler. Dieser Messplatz ist durch den Kunden in seiner Kundenanlage vor der Installation des Gartenwasserzählers zu schaffen. Erst danach erfolgt der Einbau des Zählers.

Gartenwasserzähler außen
Abbildung 2: Gartenwasser außen unter Auslaufventil der Kundenanlage (Achtung: Nicht geschützt gegen Beschädigungen durch äußere Einflüsse z.B. Frost)

a) Die Doppelverschraubung ist vom Kunden zu besorgen
b) Abgang zum Kunden
 
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5. Wie viel kostet der Einbau eines Gartenwasserzählers? Wer trägt die Kosten für den Einbau?

Für die Abrechnung, Ablesung und Verplombung, den Zählerwechsel zur Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften sowie das Bearbeiten und die Pflege der Daten des Gartenwasserzählers berechnen wir einen jährlichen Grundpreis in Höhe von derzeit 9,40 EUR bzw. 34,50 EUR. Hinzukommen einmalig die Kosten für die Bereitstellung und die Inbetriebnahme des Gartenwasserzählers in Höhe von 29,75 EUR. Die Kosten für den Einbau trägt der Objekteigentümer, der den Einbau des Gartenwasserzählers beauftragt hat. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Einbau des Gartenwasserzählers unter Punkt 4.

 
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6. Wie wird der Verbrauch des Gartenwasserzählers abgerechnet?

Für die Abrechnung des Verbrauchs an Gartenwasser erscheint der Gartenwasserzähler auf der Jahresrechnung beim Abwasser, da die verbrauchte Gartenwassermenge bereits in der vom Haupttrinkwasserzähler gemessenen Menge enthalten ist. Wichtig ist der Gartenwasserzähler für die Ermittlung der Abwassergebühr. Hierbei wird die auf dem Gartenwasserzähler abgelesene Menge von der Abwassermenge abgezogen, da für Gartenwasser keine Abwassergebühr fällig wird.

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1 - Mengenpreis für die Entsorgung von Schmutzwasser laut § 21 (1) der Abwassergebührensatzung der Stadt Neubrandenburg