Kunden der Neubrandenburger Stadtwerke erhalten in diesen Tagen ihre Jahresverbrauchsabrechnungen. Abgerechnet werden die Dienstleistungen für Strom, Gas, Fernwärme, Kabelfernsehen, Trinkwasser, Gartenwasser und Abwasser in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022.


© neu.sw

Insgesamt bekommen rund 58 000 neu.sw Kunden in der Stadt und im Umland Post. Online-Kunden erhalten eine E-Mail.

Die Rechnung weist neben den Beträgen für die einzelnen Versorgungsmedien und den bereits geleisteten Abschlagszahlungen die Höhe des Guthabens oder der Nachzahlung aus. Auch der neu berechnete monatliche Abschlag wird angegeben.

Mit dieser Jahresverbrauchsabrechnung werden zudem verschiedene Entlastungen der Bundesregierung im Rahmen der Energiekrise sichtbar, die nun mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet werden. Dazu gehören unter anderem

  • der Wegfall der staatlichen EEG-Umlage:
    Sie war zum 01.07.2022 abgeschafft worden. Der Strompreis reduzierte sich automatisch. Die Höhe der Abschlagszahlung änderte sich unterjährig aber nicht. Die Entlastung wird jetzt in der Jahresrechnung berücksichtigt.

  • die Umsatzsteuersenkung:
    Seit dem 01.10.2022 gilt die Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für Gas- und Fernwärmekunden. Weil der Ablesezeitpunkt als sogenannter Leistungszeitpunkt gilt, profitieren Kunden, die eine jährliche Abrechnung erhalten, rückwirkend. Die Jahresverbrauchsablesungen erfolgten im Dezember 2022. Deshalb gilt der zu dem Zeitpunkt gültige Steuersatz von 7 Prozent für das gesamte Jahr. Die Höhe der Abschlagszahlung änderte sich dadurch unterjährig nicht. Die Umsatzsteuersenkung wird deshalb jetzt in der Jahresrechnung abgerechnet.

  • die Soforthilfen Gas und Wärme:
    Mit den Dezember-Soforthilfen dämpft die Bundesregierung die finanziellen Belastungen für Gas- und Fernwärmekunden. Diese Kunden wurden daher zunächst von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 2022 befreit. Für den genauen Entlastungsbetrag sind konkrete Berechnungen festgelegt. Weicht der ermittelte Endbetrag vom Dezember-Abschlag ab, wird die Differenz ebenfalls in der Jahresrechnung verrechnet.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme konnten in der Berechnung der neuen Abschläge für 2023 zunächst noch nicht mitberücksichtigt werden. Diese Abschläge sind daher aktuell noch vergleichsweise hoch. Der Grund: Die Preisbremsen werden erst ab März gelten und dann rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Die betreffenden Kunden erhalten deshalb demnächst eine gesonderte Information über die Höhe des dann gültigen niedrigeren Abschlags sowie die Verrechnung der Monate Januar und Februar.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Jahresverbrauchsrechnung sind auf der neu.sw Internetseite www.neu-sw.de/privatkunden/rechnungserklaerung zusammengestellt. Dort findet sich auch eine Beispielrechnung mit ausführlichen Erklärungen. Informationen zur Energiekrise und staatlichen Hilfen gibt es unter www.neu-sw.de/energiekrise.