Der BGH hat mit seinen aktuellen Urteilen die vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklauseln von zwei Gasversorgern unter AGB-rechtlichen Gesichtpunkten für unwirksam erklärt. Wie bereits in vorangegangenen Entscheidungen bemängelt der BGH im Kern, dass die Preisanpassungsklauseln im laufenden Vertragsverhältnis bei steigenden Gasbezugskosten eine Preiserhöhung ermöglicht, ohne dass das Unternehmen jedoch gleichzeitig verpflichtet ist, im Falle sinkender Beschaffungskosten eine Preissenkung vorzunehmen.

Diese neuen Anforderungen, die der BGH aufgestellt hat, erfüllt neu.sw in den Verträgen und allgemeinen Bestimmungen. Die Kunden konnten insbesondere in diesem Jahr davon profitieren, da mehrfach die Preise durch neu.sw gesenkt wurden.