Das Landgericht Neubrandenburg bestätigte am 10.08.2011 mit Urteil die Entscheidung des Amtsgerichts Neubrandenburg (Urteil vom 22.10.2010) und bescheinigt somit die Billigkeit von neu.sw Gaspreisen für Tarifkunden.

Die Beklagte hatte mehrere Jahre ihre Gasrechnungen mit Hinweis auf eine vermeintliche Unbilligkeit von Preisanpassungen nicht vollständig gezahlt. Nach mehrfach gescheiterten Versuchen, die Beklagte außergerichtlich von der Billigkeit der Preisanpassungen zu überzeugen, hatte neu.sw Klage beim Amtsgericht Neubrandenburg eingereicht und von der Beklagten die zu Unrecht gekürzten Rechungsbeträge gefordert. Sowohl das Amtsgericht Neubrandenburg als auch das Landgericht Neubrandenburg gaben neu.sw recht.

Die Billigkeit, also Angemessenheit von Preiserhöhungen liegt immer dann vor, wenn Preiserhöhungen auf der bloßen Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten beruhen, welche nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden können. Genau diesen Nachweis, so stellte das Landgericht Neubrandenburg fest, hat neu.sw hier erbracht. Die Billigkeitskontrolle hat ergeben, dass neu.sw die streitigen Preisanpassungen rechtmäßig nach billigem Ermessen vorgenommen hat. Eine Unbilligkeit war nicht zu erkennen.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Beklagte ist zur Zahlung der durch neu.sw geltend gemachten Beträge verurteilt worden, zudem trägt sie die gesamten Verfahrenskosten.

Ein paar wenige Kunden in Neubrandenburg verweigern seit mehreren Jahren die vollständige Zahlung von Gasrechnungen in der Grundversorgung, da sie, ebenso wie die Beklagte, die Preisanpassungen von neu.sw für unbillig halten. neu.sw reichte in einigen Fällen wegen der noch ausstehenden Rechnungsbeträge bereits Klage beim Amtsgericht Neubrandenburg ein. Nach dem jetzt ergangenen Urteil des Landgerichts Neubrandenburg hofft neu.sw, dass nun auch diese Kunden von der Rechtmäßigkeit der Gaspreisanpassungen von neu.sw überzeugt sind und die offenen Beträge umgehend bezahlen werden. Bei weiterhin hartnäckigen Zahlungsverweigerern werden sonst erneut die hiesigen Gerichte bemüht werden müssen.