neu.sw und das Amt Neverin arbeiten weiterhin partnerschaftlich bei der Erdgasversorgung zusammen. Die Gemeinderäte von Neuenkirchen, Trollenhagen und Wulkenzin haben die bestehenden Gaskonzessionsverträge mit neu.sw um weitere 20 Jahre verlängert.

neu.sw ist darüber erfreut, dass die Gemeinden auch für die nächsten 20 Jahre die vertrauensvolle Zusammenarbeit fortsetzen. Damit ist gewährleistet, dass die Einwohner auch in Zukunft zuverlässig und sicher mit Erdgas versorgt werden.

Hintergrund:
Die zuverlässige Versorgung mit Energie ist Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Übernimmt die Kommune diese Aufgabe nicht selbst, kann sie diese in Form eines Konzessionsvertrages an einen Energieversorger übergeben. In diesem Fall muss der Energieversorger alle Haushalte, Gewerbe und Industrien an sein Netz anschließen, die diesen Wunsch äußern. Der Energieversorger darf gegen eine Konzessionsabgabe die öffentlichen Verkehrswege für das Verlegen und den Betrieb von Versorgungsleitungen nutzen. Seit der Einführung des Wettbewerbs im Strom- und Gasmarkt haben Kommunen erstmalig die Möglichkeit, den Vertragspartner für die Konzessionsverträge Gas und Strom frei zu wählen, unter der Voraussetzung, dass es mehrere Interessenbekundungen von Energieversorgern gibt. Die Konzessionsverträge Gas und Strom werden in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren ausgeschrieben. Die Entscheidung über den Partner des Konzessionsvertrages trifft der Stadt- oder Gemeinderat.