neu.sw und das Amt Neverin arbeiten weiterhin partnerschaftlich bei der Erdgasversorgung zusammen. Die
Gemeinderäte von Neuenkirchen, Trollenhagen und Wulkenzin haben die bestehenden Gaskonzessionsverträge
mit neu.sw um weitere 20 Jahre verlängert.
neu.sw ist darüber erfreut, dass die Gemeinden auch für die nächsten 20 Jahre die vertrauensvolle Zusammenarbeit
fortsetzen. Damit ist gewährleistet, dass die Einwohner auch in Zukunft zuverlässig und sicher mit Erdgas
versorgt werden.
Hintergrund:
Die zuverlässige Versorgung mit Energie ist Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Übernimmt die Kommune
diese Aufgabe nicht selbst, kann sie diese in Form eines Konzessionsvertrages an einen Energieversorger
übergeben. In diesem Fall muss der Energieversorger alle Haushalte, Gewerbe und Industrien an sein Netz anschließen,
die diesen Wunsch äußern. Der Energieversorger darf gegen eine Konzessionsabgabe die öffentlichen
Verkehrswege für das Verlegen und den Betrieb von Versorgungsleitungen nutzen. Seit der Einführung des
Wettbewerbs im Strom- und Gasmarkt haben Kommunen erstmalig die Möglichkeit, den Vertragspartner für
die Konzessionsverträge Gas und Strom frei zu wählen, unter der Voraussetzung, dass es mehrere Interessenbekundungen
von Energieversorgern gibt. Die Konzessionsverträge Gas und Strom werden in der Regel für einen
Zeitraum von 20 Jahren ausgeschrieben. Die Entscheidung über den Partner des Konzessionsvertrages trifft der
Stadt- oder Gemeinderat.