Kunden, die ihre Jahresrechnung 2011 trotz Mahnung noch nicht beglichen haben, müssen ab dem 15.03.2012 mit einer Einstellung der Versorgung rechnen.

Kunden, die die Zahlung bislang versäumt haben, sollten dies daher umgehend nachholen. Die Begleichung der Jahresrechnung kann kurzfristig auch als Bareinzahlung in den Kundenbüros erfolgen.

neu.sw empfiehlt Kunden, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, ihre offenen Forderungen zu begleichen, sich in jedem Fall mit dem Kundenservice unter Tel. 0395-3500 999 in Verbindung zu setzen. Sobald neu.sw die persönliche Situation im Einzelfall bekannt ist, kann in Zusammenarbeit mit den Behörden, zum Beispiel mit dem Jobcenter oder dem Sozialamt, nach einer Lösung gesucht werden. In vielen Fällen sind Ratenzahlungsvereinbarungen oder Darlehensgewährungen durch die zuständigen Behörden möglich.

Mitte Januar 2012 hatte neu.sw ca. 52.500 Jahresrechnungen versandt. An 1739 Kunden wurden ab dem 16.02.2012 Mahnungen mit Fälligkeit 01.03.2012 verschickt.