Nachfolgende Anfrage des Nordkurier zu unserer Strompreisanpassung haben wir erhalten:

"unser Leser ….. hat uns informiert, dass er gegen die Erhöhung der Strompreise durch neu.sw zum 1. Februar Widerspruch (Schreiben v. 17.12.2012) eingelegt hat. Der folgende Schriftwechsel liegt uns vor, einschließlich Schreiben neu.sw vom 24.1.2013. In einer unserer nächsten Ausgaben wollen wir darüber berichten. Das soll nicht ohne Stellungnahme der Stadtwerke geschehen.

Folgende Fragen habe ich zu der Angelegenheit:

1. Der Leser hat ausgerechnet, dass die ihm angekündigte Erhöhung etwa einen Cent je Kwh zu hoch ausfällt - gemessen an den in den Schreiben der Stadtwerke aufgeführten 5 zusätzlichen Belastungen.
Liegt hier ein Denk- oder Rechenfehler des Lesers vor? Wenn nicht: Wie ist der zusätzliche Cent zu erklären?

2. Der Leser ist der Auffassung, dass der Einkaufpreis für Strom an den Börsen gesunken ist. Warum kommt davon nichts bei den Verbrauchern an, zum Beispiel durch eine Teilkompensierung der zusätzlichen Belastungen?

3. Wie viele Haushalte werden durch neu.sw mit Strom versorgt?"


Unsere Antwort finden Sie hier:

".. wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 30. Januar und nutzen gern die Chance, die Bedenken Ihres Lesers und unseres Kunden ... auszuräumen. Wir bedauern, dass uns dies mit unseren Schreiben an Herrn … bislang nicht gelungen ist. Das liegt sicher auch an der nicht ganz einfachen Thematik.

Nachfolgend möchten wir Ihnen als Basis zunächst eine Übersicht der Umlagen des Jahres 2012 im Vergleich zu 2013 geben:

Einzelpreisbestandteile   20122013Bemerkung
StromsteuerCent/kWh2,0502,050-
KonzessionsabgabeCent/kWh1,5901,590-
KWK-UmlageCent/kWh0,0020,126Steigerung um 0,124 Cent/kWh
EEG-UmlageCent/kWh3,5925,277Steigerung um 1,685 Cent/kWh
§ 19 StromNEV-UmlageCent/kWh0,1510,329 Steigerung um 0,178 Cent/kWh
Offshore-UmlageCent/kWh-0,250Neueinführung
Alle in der Tabelle angegebenen Beträge sind Nettobeträge.

Hinzu kam bei der Strompreisanpassung die Erhöhung der Netzentgelte.

Es ist gesetzlich so vorgeschrieben, dass alle Kunden sechs Wochen vor Inkrafttreten der Strompreisanpassung persönlich angeschrieben und über die neuen Strompreise informiert werden müssen. Die Höhe der Umlagen wird jedoch oft erst kurz vor Jahresende bzw. zum Jahresende bekanntgegeben. Dennoch werden die staatlichen Umlagen in neuer Höhe mit Wirkung zum 1. Januar von den Energieversorgern eingezogen.

Wir haben nach Feststehen der meisten Preisbestandteile unsere Kundenanschreiben mit den neuen Preisen Mitte Dezember versandt. Damit erhalten die neuen Preise zum 1. Februar ihre Gültigkeit. Dennoch führen wir die staatlichen Anteile auch für den Januar 2013 in voller Höhe ab. Dieser Anteil für die staatlichen Bestandteile am Strompreis für den Monat Januar wurde auf den neuen Strompreis umgelegt. Das bedeutet für die Kunden, dass sie im Januar mit dem alten Preis ca. 10 Euro (je nach Verbrauch für alle Umlagen) sparen, jedoch in den darauffolgenden 11 Monaten jeweils 91 Cent pro Monat mehr zahlen. Da die Abrechnung jedoch in Abschlägen erfolgt, ist das für den Kunden nicht spürbar.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Der Preis an den Börsen ist stark schwankend. Es hängt daher wesentlich vom Zeitpunkt des Stromeinkaufes ab, wie hoch der Strombezugspreis ist. Wir arbeiten dabei im Sinne unserer Kunden möglichst risikominimiert. Es ist jedoch nur ein kleiner Anteil des Stroms, den wir für unsere Kunden an der Börse kaufen, da wir den Strom im Neubrandenburger Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk in Kraft-Wärme-Kopplung aus Gas produzieren. Den reinen Strompreis konnten wir für unsere Kunden im Vergleich der Jahre 2012 zu 2013 konstant halten. Somit hätte es aus unserer Sicht überhaupt keine Strompreisanpassung geben müssen.

Zu Ihrer dritten Frage:

Wir versorgen ca. 40.000 Kunden mit Strom.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Rückfragen zur Verfügung."