Am vergangenen Freitag hat der bundesweit agierende Billigstromanbieter Flexstrom AG , zu dem als Töchter auch die OptimalGrün GmbH und die Löwenzahn Energie GmbH gehören, Insolvenz angemeldet. Auch in Neubrandenburg sind 89 Haushalte von den Insolvenzen betroffen. Nach den Teldafax-Kunden Ende 2011 müssen nun auch die Flexstrom-Kunden bundesweit um ihre Zahlungen bangen.

Zunächst müssen Flexstrom und die genannten Tochterunternehmen die Kunden weiter beliefern. Wenn das nicht mehr möglich ist, springt neu.sw als Grundversorger ein. „Damit können wir diesen Kunden eine große Sorge nehmen. Zu einer Unterbrechung der Stromversorgung wird es nicht kommen. Wir kümmern uns um alle unsere Kunden, insbesondere dann, wenn sie in einer schwierigen Situation sind.“ so Holger Hanson, Vorsitzender der Geschäftsführung von neu.sw.

Der Wechsel von der Ersatzversorgung in ein günstigeres Produkt ist für die Kunden jederzeit möglich und empfehlenswert. In den kommenden Tagen erhalten die im neu.sw Netz betroffenen Kunden ein Schreiben mit allen wesentlichen aktuellen Informationen.

Verschiedene Organisationen zur Verbraucherberatung, wie die Verbraucherzentralen hatten in der Vergangenheit immer wieder vor Vorauskasse- oder Boniangeboten für Strom und Gas gewarnt. „Die Flexstrominsolvenz zeigt wieder, dass man solche Warnungen ernst nehmen muss.“ so Hanson. „Nach der wohl größten Insolvenz eines Energieanbieters in der Bundesrepublik bei Teldafax mit mehr als 700.000 betroffenen Kunden ist nun mit Flexstrom erneut ein gleichartiges Unternehmen mit mehr als 500.000 betroffenen Kunden gescheitert. Auch die Rolle der einschlägigen Verbraucherportale ist in diesem Zusammenhang kritisch zu betrachten. Denn diese verdienen ihr Geld mit den Wechselkunden. Durch deren Vergleichsmethodik wird häufig ein vermeintlich günstiges Angebot abgebildet, während sich die Unternehmen bereits in einer erheblichen wirtschaftlichen Schieflage befinden.“ Eines ist für Hanson jedoch sicher: „An den Kunden liegt der wirtschaftliche Niedergang von Teldafax und Flexstrom nicht. Die haben nur die in der Werbung und in den Portalen angepriesenen „Superangebote“ angenommen und werden nun den Schaden zum überwiegenden Teil tragen müssen.“