Auf Flexstrom folgt nun auch FlexGas. Nachdem der Marktgebietsverantwortliche die Bilanzkreisverträge für Gas mit der FlexGas GmbH gekündigt hat, ist dem Unternehmen die Grundlage zur Gaslieferung entzogen worden.

neu.sw hat daraufhin die sofortige außerordentliche Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages gegenüber der FlexGas GmbH ausgesprochen, um weiteren Schaden vom Unternehmen und den Kunden fern zu halten. Die Kündigungen haben den sofortigen Entzug des Netzzugangs in das neu.sw Gasnetz zur Folge. Die Neubrandenburger Stadtwerke übernehmen in diesem Fall für die acht betroffenen Neubrandenburger Kunden zunächst die Versorgung mit Gas. Dies ist gesetzlich so geregelt.

Für Fragen zur Thematik steht den Kunden das neu.sw Serviceteam persönlich in einem der neu.sw Kundenbüros sowie telefonisch unter 0395 3500-999 sehr gern zur Verfügung.