Bereits im September 2011 hatte ein Neubrandenburger Fernwärmekunde auf Unwirksamkeit der neu.sw Fernwärmepreise geklagt. Im Juni letzten Jahres entschied bereits das Neubrandenburger Amtsgericht die Wirksamkeit der neu.sw Preise. Der Kunde ging in Berufung. Mit Urteil vom 5.3.2014 wies nun das Neubrandenburger Landgericht diese zurück und ließ keine Revision zu. Des Weiteren entschied das Gericht, dass der Kunde die von ihm zurückbehaltenen Zahlungen für Fernwärme zuzüglich Zinsen an neu.sw zahlen muss.

Der Prozess der Festlegung von Preisen für alle Produkte wird bei neu.sw sehr verantwortungsbewusst, kundenorientiert und konkret basierend auf den tatsächlichen Aufwendungen geführt. Die Feststellung der Richtigkeit der Fernwärmepreise durch zwei juristische Instanzen bestätigt das Unternehmen in dieser Philosophie.