Im Mai des vergangenen Jahres kam es zu einem behördlich ausgelösten Baustopp bei Arbeiten zu einer Sedimentationsanlage (Sandfang) im Bereich des Walls, die neu.sw beauftragt hatte. neu.sw war seitens der Behörden vorgeworfen worden, „erheblich in die Erdschichten eingegriffen zu haben..“ und dass…“diese Maßnahme überhaupt nicht vereinbart war..“.

Bereits zum damaligen Zeitpunkt sorgte dieser Baustopp für Irritationen im Unternehmen, da alle notwendigen Behörden bereits Monate zuvor in die Maßnahme einbezogen waren und die entsprechenden Genehmigungen vor Baubeginn im Hause vorlagen.

Der Baustopp wurde dann im Juni 2013 aufgehoben, so dass die Arbeiten auch in diesem Bereich weitergeführt werden konnten. Dennoch wurde neu.sw vorgeworfen, „Maßnahmen durchgeführt zu haben, die von der erteilten Genehmigung abwichen“. Im Rahmen einer Anhörung durfte sich neu.sw zum Sachverhalt äußern.

Am 29. April 2014 kam nun die Einstellungsmitteilung der Behörde „Sicherheit und Ordnung“. Eine Ordnungswidrigkeit seitens neu.sw bestand nicht.