Insgesamt wurden im Januar 2016 ca. 54 000 Jahresrechnungen 2015 an Kunden versandt. In der Folge mussten 1 988 Mahnungen am 16. Februar 2016 verschickt werden, da die Beträge aus den Jahresrechnungen nicht gezahlt wurden. Eine Vielzahl der Kunden hat nach Eingang der Mahnungen die offenen Forderungen beglichen.

Ab 15. März 2016 werden die ersten Sperrungen bei den Kunden durchgeführt, die bislang weder auf die Rechnung noch auf die Mahnung reagiert haben. Drei Tage vor Sperrung erhält der Kunde noch einmal eine Mitteilung zur Sperrung. Wenn dann kein Zahlungseingang erfolgt und sich der Kunde nicht bei neu.sw meldet, erfolgt die Sperrung. Nach unseren Erfahrungen werden bei ca. 300 Kunden aufgrund nicht bezahlter Rechnungen Sperrungen vorgenommen werden müssen.

Meldet sich der gesperrte Kunde und wird eine einvernehmliche Regelung zur Begleichung der Forderung getroffen, kann die Wiederinbetriebnahme am gleichen Tag erfolgen (bis 18.00 Uhr).

neu.sw bittet alle Kunden, die ihre offenen Forderungen aus der Jahresrechnung 2015 bislang nicht beglichen haben, sich kurzfristig mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen.

Sollten Sie eine Mahnung mit Ankündigung der Sperrung erhalten haben, sollten Sie aktiv werden.

  • Prüfen Sie zunächst, ob alle notwendigen Zahlungen erfolgt sind.
  • Gleichen Sie Zahlungsrückstände soweit wie möglich aus. Sollte ein Ausgleich nicht vollständig möglich sein, kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich neu.sw und bei Erfordernis eine für Sie zuständige Sozialbehörde.
  • Sollten Sie den Betrag aus Ihrer Jahresrechnung nicht begleichen können, bietet neu.sw eine Vereinbarung zur Ratenzahlung an. Dazu wird geprüft, ob Sie kontinuierlich Abschläge gezahlt haben. Fehlende Abschlagszahlungen können bei der Vereinbarung nicht berücksichtigt werden.
  • Voraussetzung für den Abschluss einer Vereinbarung zur Ratenzahlung ist, dass Sie sich rechtzeitig bei neu.sw gemeldet haben. Auch mehrfache Nichtzahlung der Entgelte bzw. Nichteinhalten bisheriger Ratenzahlungsvereinbarungen führen dazu, dass eine Vereinbarung nicht zustande kommen kann. Sollten Sie finanzielle Leistungen einer Behörde erhalten, empfehlen wir, Ihren Berater/Kundenbetreuer unbedingt mit in den Prozess einzubeziehen.

Bislang haben 140 Kunden die Möglichkeit des Abschlusses einer Ratenzahlungsvereinbarung mit neu.sw genutzt.

Das neu.sw Beraterteam steht allen Kunden persönlich in den Kundenbüros in der John-Schehr Straße oder in der Turmstraße, telefonisch unter der Servicenummer 0395 3500-999 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.