In der vergangenen Woche wurde in vielen Medien über das BGH-Urteil berichtet, das die Bundesnetzagentur berechtigt, von den Gasnetzbetreibern Daten über deren Preisgestaltung zu verlangen. Auf Grund dazu bei uns eingegangener Anfragen möchten wir nachfolgend kurz informieren.

Bereits im Jahr 2005 führte die Bundesnetzagentur eine Datenerhebung bei mehr als 750 Netzbetreibern für einen Regulierungsbericht zur so genannten Anreizregulierung durch. In diesem Zusammenhang wurden auch Daten unseres Unternehmens angefragt und durch uns vollständig zur Verfügung gestellt.

Drei Ferngasnetzbetreiber zogen gegen diese Auskunftspflicht vor Gericht, da sie nach ihrer Aussage als Betreiber von Fernleitungsnetzen in einem wirksamen Wettbewerb stünden. In diesem Zusammenhang fällte der BGH das oben genannte Urteil.

Damit ergibt sich aus diesem Urteil für neu.sw kein Handlungsbedarf.