Seit dem 24. November 2021 gilt in den Neubrandenburger Stadtbussen die 3G-Regel. In den Schulferien benötigen auch Schülerinnen und Schüler einen 3G-Nachweis. Für Kinder unter sechs Jahren gilt 3G nicht.


In der Ferienzeit gilt die 3G-Regel auch für Schülerinnen und Schüler. Foto: Pixabay

Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein, wenn sie mit dem Stadtbus fahren. Auf Verlangen sind die jeweiligen Nachweise vorzuzeigen.

In der Schulzeit benötigen Kinder und Jugendliche keinen 3G-Nachweis, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und die Bitte, Abstand zu halten, bleiben Teil der Corona-Schutzmaßnahmen in den Bussen der Neubrandenburger Verkehrsbetriebe.