Nach vierjährigem Rechtsstreit bestätigte das Landgericht Neubrandenburg in seinem Urteil vom 10.08.2011 das erstinstanzliche Urteil vom 22.01.2010 zu Gunsten von neu.sw.

Verschiedene Mitglieder der „Bürgerinitiative Bergstraße“ in Neubrandenburg verweigerten seit mehreren Jahren die vollständige Zahlung aufgrund verschiedener Gaspreisanpassungen in der Grundversorgung gegenüber neu.sw.

neu.sw reichte wegen der ausstehenden Zahlungen Klage beim Amtsgericht Neubrandenburg ein. Bereits am 22.01.2010 hatte das Amtsgericht Neubrandenburg ein Mitglied der „Bürgerinitiative Bergstraße“ zur Zahlung der zurückbehaltenen Beträge verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Beklagte Rechtsmittel ein.

Eine aktuelle Urteilsbegründung liegt neu.sw noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, wird neu.sw weitere Informationen veröffentlichen.