Ende der vergangenen Woche erhielten ca. 1500 neu.sw Kunden, die ihre Jahresrechnung 2007 bislang nicht beglichen haben, eine Mahnung. Die offenen Beträge aus der Jahresrechnung sind durch die Kunden bis spätestens 5. März 2008 zu begleichen. Sollte ein Kunde nicht in der Lage sein, die offenen Beträge fristgerecht zu bezahlen, empfehlen wir dringend, sich mit dem neu.sw Kundenservice oder aber mit dem persönlichen Berater im Sozialamt bzw. in der ARGE in Verbindung zu setzen. Nur, wenn sich die Kunden bei uns melden, können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen. Ratenzahlungsvereinbarungen oder die Sicherung der laufenden Zahlungen (Abschläge) durch die Kostenträger (Sozialamt und ARGE) sind unter anderem möglich. Meldet sich der Kunde jedoch nicht bei uns und begleicht seine Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist, müssen wir ab dem 12. März mit der Einstellung der Versorgung bei den betroffenen Kunden beginnen. 

Für Fragen der Kunden stehen die Mitarbeiter unseres Kundenservice unter 0395 3500–999 sehr gern zur Verfügung.