Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg sieht hinsichtlich des durch Ratsherren Nötzel geäußerten Verdachtes der Untreue zum Nachteil der neu.sw keine Veranlassung zum Tätigwerden. Die Anzeige und die damit auch öffentlich durch Ratsherrn Nötzel erhobenen Vorwürfe gegenüber neu.sw erwiesen sich erneut als völlig haltlos.

Bereits im Juni wurde durch neu.sw gegen Herrn Michael Nötzel und andere unbekannte Personen bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Strafanzeige und Strafantrag wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung im Sinne

- der falschen Verdächtigungen,
- der Beleidigung,
- der üblen Nachrede und der Verleumdung
- sowie der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereiches
- und des Verrates von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

erstattet.

Vor dem Hintergrund der Schädigung der Gesellschaft und deren Organmitgliedern sowie vertraglich verbundener Personen ist zudem die rechtliche Prüfung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Herrn Michael Nötzel eingeleitet worden.