Die Bundesregierung hat im Dezember 2011 beschlossen, dass energieintensiven Industrieunternehmen mit atypischem Verbrauchsverhalten oder besonders hohem Verbrauch individuelle Netzentgelte angeboten werden müssen (§ 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)). Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen trotz des zu erwartenden Anstiegs der Energiekosten gesichert werden. Die Kosten werden vor allem durch kleine Unternehmen und die privaten Verbraucher getragen. Die § 19 StromNEV-Umlage wird seit dem 01.01.2012 von den Netzbetreibern mit den Stromnetzentgelten in Rechnung gestellt.

Die zu zahlende § 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2024 beträgt 0,403 Cent/kWh (netto).