Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune, damit Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen genutzt werden können. Die Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt. Die Höhe der Abgabe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh.